Putzbau mit seitlichem Turm mit Laterne; Nutzung als Zollstation an der Grenze zwischen Sachsen und Preußen um 1829, heute in Privatbesitz. 1834 verloren die Zollhäuser zwischen Sachsen und Preußen Ihre Bedeutung. Sie wurden als Zollhäuser nicht mehr benötigt. Dadurch konnte die Gemeinde Bernsdorf das Zollhaus erwerben, nachdem der damalige Rittergutsbesitzer von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machte, unter der Bedingung das Gebäude zu nutzen und eine neue Kirche zu errichten.